Wartung & Service

Gewährleistung der Herstellergarantie - eine gesetzliche Regelung macht es möglich.

Sie lassen die Inspektion und Wartung an Ihrem Fahrzeug nicht in einer Vertragswerkstatt sondern von uns durchführen?

Das Gesetz sagt: Die regelmäßige Inspektion und Wartung müssen streng nach Herstellervorgaben unter Verwendung von Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität durchgeführt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf der Hersteller eventuelle Garantieansprüche nicht verweigern. Wir erfüllen diese Voraussetzungen!

AU- und HU

 Täglich bei uns Hauptuntersuchung (HU )und Abgasuntersuchung (AU ) wir erledigen das für Sie. Auf Wunsch führen wir auch notwendige Reparaturen für das Bestehen der Hauptuntersuchung aus.

Kundendienst

Kundendienst  und Inspektionen führen wir nach Herstellervorgaben ,unter Verwendung von Markenersatzteilen durch. Die Herstellergarantie bleibt erhalten.

Im Jahr 2010 hat die Europäische Kommission verbindlich in der sog. GVO (Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr.461/2010nebst Leitlinien) nochmals ausdrücklich festgelegt,dass die Herstellergarantie in jedem Fall erhalten bleibt ,wenn eine Inspektion oder Wartung nicht in einer Vertragswerkstatt,sondern in einer markenungebundenen Werkstatt duchgeführt wird.Voraussetzung für den Erhalt von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller ist ,dass die freie Werkstatt die Inspektion nach Herstellervorgabe durchführt. Ist dies der Fall ,darf der Hersteller Garantieansprüche nicht verweigern.

Service

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